Verwaltungsgerichtshof 92/18/0025

92/18/0025Verwaltungsgerichtshof17.02.1992

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1992180025.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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