Verwaltungsgerichtshof 92/18/0017

92/18/0017Verwaltungsgerichtshof06.04.1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 10.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenersatzbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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