Verwaltungsgerichtshof 92/18/0015

92/18/0015Verwaltungsgerichtshof20.02.1992

Regest

Behördenbezeichnung Behördenbezeichnung Behördenorganisation Behördenorganisation Fertigungsklausel SicherheitsdirektionOrganisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht Zurechnung von Bescheiden Intimation Zurechnung von Organhandlungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1992180015.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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