Verwaltungsgerichtshof 92/17/0294

92/17/0294Verwaltungsgerichtshof13.10.1995

Regest

Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0294

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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