Verwaltungsgerichtshof 92/17/0281

92/17/0281Verwaltungsgerichtshof24.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0281

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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