Verwaltungsgerichtshof 92/17/0254

92/17/0254Verwaltungsgerichtshof17.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0254

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Justiz) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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