Verwaltungsgerichtshof 92/17/0223

92/17/0223Verwaltungsgerichtshof30.09.1993

Regest

Anrufung der obersten Behörde Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Allgemein Mängelbehebung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0223

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Gemeinde F Aufwendungen in der Höhe von S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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