Verwaltungsgerichtshof 92/17/0219

92/17/0219Verwaltungsgerichtshof04.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0219

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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