Verwaltungsgerichtshof 92/17/0205

92/17/0205Verwaltungsgerichtshof13.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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