Verwaltungsgerichtshof 92/17/0202

92/17/0202Verwaltungsgerichtshof18.12.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0202

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1992

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 22.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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