Verwaltungsgerichtshof 92/17/0179

92/17/0179Verwaltungsgerichtshof26.11.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1993

Spruch

Die Beschwerde wird hinsichtlich der im angefochtenen Bescheid unter III., VI. und VIII. genannten Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz als unbegründet abgewiesen.

Der Ausspruch über den Aufwandersatz wird der Endentscheidung vorbehalten.

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