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92/17/0153•Verwaltungsgerichtshof 92/17/0153
92/17/0153Verwaltungsgerichtshof27.05.1992
Verwaltungsgerichtsbarkeit Erschöpfung des Instanzenzuges im Sinne des B-VG Art131 Abs1 Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze
Die Beschwerde wird - soweit sie sich gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 21. November 1991 richtet - zurückgewiesen.
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