Verwaltungsgerichtshof 92/17/0152

92/17/0152Verwaltungsgerichtshof11.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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