Verwaltungsgerichtshof 92/17/0148

92/17/0148Verwaltungsgerichtshof04.09.1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung Schreibfehler Mängel im Spruch Schreibfehler "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Spruch der Berufungsbehörde vollinhaltliche Übernahme des Spruches der ersten Instanz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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