Verwaltungsgerichtshof 92/17/0133

92/17/0133Verwaltungsgerichtshof25.03.1994

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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