Verwaltungsgerichtshof 92/17/0072

92/17/0072Verwaltungsgerichtshof27.09.1994

Regest

Verantwortlichkeit (VStG §9) Beteiligungsformen (VStG §7)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.