Verwaltungsgerichtshof 92/17/0056

92/17/0056Verwaltungsgerichtshof23.12.1993

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.12.1993

Spruch

Die lit. b, c, d, e, g, h, m, n und r im Spruchpunkt 5 des angefochtenen Bescheides werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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