Verwaltungsgerichtshof 92/17/0019

92/17/0019Verwaltungsgerichtshof25.02.1994

Regest

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Land Burgenland zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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