Verwaltungsgerichtshof 92/16/0199

92/16/0199Verwaltungsgerichtshof18.08.1994

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/16/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.08.1994

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben. Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 12.770,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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