Verwaltungsgerichtshof 92/16/0196

92/16/0196Verwaltungsgerichtshof27.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/16/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer zusammen haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 8.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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