Verwaltungsgerichtshof 92/16/0190

92/16/0190Verwaltungsgerichtshof09.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/16/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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