Verwaltungsgerichtshof 92/16/0161

92/16/0161Verwaltungsgerichtshof28.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/16/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1994

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.020,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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