Verwaltungsgerichtshof 92/16/0131

92/16/0131Verwaltungsgerichtshof09.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/16/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.