Verwaltungsgerichtshof 92/16/0113

92/16/0113Verwaltungsgerichtshof17.09.1992

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/16/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1992

Spruch

zu 1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

und zu 2. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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