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92/16/0113•Verwaltungsgerichtshof 92/16/0113
92/16/0113Verwaltungsgerichtshof17.09.1992
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein
zu 1. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
und zu 2. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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