Verwaltungsgerichtshof 92/16/0106

92/16/0106Verwaltungsgerichtshof07.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/16/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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