Verwaltungsgerichtshof 92/16/0047

92/16/0047Verwaltungsgerichtshof17.12.1992

Regest

freie Beweiswürdigung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Beweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/16/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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