Verwaltungsgerichtshof 92/16/0028

92/16/0028Verwaltungsgerichtshof09.09.1993

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/16/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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