Verwaltungsgerichtshof 92/16/0023

92/16/0023Verwaltungsgerichtshof07.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/16/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der beantragten Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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