Verwaltungsgerichtshof 92/16/0013

92/16/0013Verwaltungsgerichtshof14.05.1992

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/16/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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