Verwaltungsgerichtshof 92/16/0010

92/16/0010Verwaltungsgerichtshof03.06.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/16/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Erstbeschwerdeführer hat dem Bund S 3.035,--, die Zweitbeschwerdeführerin hat dem Bund S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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