Verwaltungsgerichtshof 92/16/0004

92/16/0004Verwaltungsgerichtshof09.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/16/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1993

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.140,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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