Verwaltungsgerichtshof 92/16/0002

92/16/0002Verwaltungsgerichtshof25.06.1992

Regest

Parteiengehör Rechtliche Würdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/16/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.782,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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