Verwaltungsgerichtshof 92/15/0235

92/15/0235Verwaltungsgerichtshof23.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/15/0235

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1996

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 9.130 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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