Verwaltungsgerichtshof 92/15/0227

92/15/0227Verwaltungsgerichtshof03.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/15/0227

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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