Verwaltungsgerichtshof 92/15/0181

92/15/0181Verwaltungsgerichtshof19.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/15/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1994

Spruch

  1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde gegen den zweitangefochtenen Bescheid wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt; und

  1. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde gegen den erstangefochtenen Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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