Verwaltungsgerichtshof 92/15/0169

92/15/0169Verwaltungsgerichtshof14.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/15/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er Einkommensteuer für das Jahr 1987 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, im übrigen wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

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