Verwaltungsgerichtshof 92/15/0162

92/15/0162Verwaltungsgerichtshof27.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/15/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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