Verwaltungsgerichtshof 92/15/0115

92/15/0115Verwaltungsgerichtshof10.07.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/15/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.07.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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