Verwaltungsgerichtshof 92/15/0082

92/15/0082Verwaltungsgerichtshof14.09.1992

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/15/0082

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Das Kostenersatzbegehren des Bundes wird abgewiesen.

Hinsichtlich des Kostenersatzbegehrens des Beschwerdeführers wird auf den Beschluß vom heutigen Tag über die Einstellung des Beschwerdeverfahrens betreffend Aussetzung von Berufungsentscheidungen hinsichtlich der Festsetzung von Verspätungszuschlägen in Ansehung der Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1988 verwiesen.

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