Verwaltungsgerichtshof 92/15/0067

92/15/0067Verwaltungsgerichtshof23.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/15/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1992

Spruch

Gemäß § 46 VwGG wird dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Februar 1992, Zl. 92/15/0021, gemäß § 34 Abs. 2 VwGG eingeräumten Mängelbehebungsfrist stattgegeben.

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