Verwaltungsgerichtshof 92/15/0057

92/15/0057Verwaltungsgerichtshof14.09.1992

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/15/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird gemäß § 33 Abs 1 zweiter Satz VwGG als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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