Verwaltungsgerichtshof 92/15/0036

92/15/0036Verwaltungsgerichtshof23.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/15/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von 12.860 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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