Verwaltungsgerichtshof 92/15/0015

92/15/0015Verwaltungsgerichtshof17.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/15/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.08.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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