Verwaltungsgerichtshof 92/15/0003

92/15/0003Verwaltungsgerichtshof05.10.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/15/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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