Verwaltungsgerichtshof 92/15/0001

92/15/0001Verwaltungsgerichtshof21.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/15/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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