Verwaltungsgerichtshof 92/14/0185

92/14/0185Verwaltungsgerichtshof21.05.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/14/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen;

und 2) gegen die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich wegen Verletzung der Entscheidungspflicht den Beschluß gefaßt:

Das Verfahren wird eingestellt.

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