Verwaltungsgerichtshof 92/14/0183

92/14/0183Verwaltungsgerichtshof15.06.1993

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Sachverhalt Verfahrensmängel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/14/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1993

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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