Verwaltungsgerichtshof 92/14/0171

92/14/0171Verwaltungsgerichtshof15.12.1992

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung und öffentliche Verwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/14/0171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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