Verwaltungsgerichtshof 92/14/0147

92/14/0147Verwaltungsgerichtshof03.11.1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/14/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.