Verwaltungsgerichtshof 92/14/0142

92/14/0142Verwaltungsgerichtshof22.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/14/0142

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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